Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Gartengestaltung Florian Kister
Geschäftsführer: Florian Kister
Burgstraße 15a
35428 Langgöns
Tel.: 0151/44232781
info@gartenflorian.de

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung von Gartengestaltung Florian Kister und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge, sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Lieferungen, Leistungen und Angebote von Gartengestaltung Florian Kister an gewerbliche und nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehungen von Gartengestaltung Florian Kister im Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch dann gelten, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2) Ausdrücklich widerspricht Gartengestaltung Florian Kister Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Geschäftsbedingungen, die von meinen Abweichen, diesen entgegenstehen oder ergänzen, selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch Gartengestaltung Florian Kister schriftlich zugestimmt.

2. Angebot – Vertragsabschluss

1) Gartengestaltung Florian Kister hält sich an abgegebene Angebote acht Wochen gebunden, ausgenommen sind Materialpreise, Rohstoffe wie z.B. Naturprodukte und Pflanzen die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.

2) Mit der Bestellung von Waren und/oder Bau und/oder Dienstleistungen erklärt der Kunde/Endverbraucher oder Leistungsempfänger verbindlich diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei mir anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich bestätigt oder durch Beginn der Dienstleistung erklärt werden.

3) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung durch die Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informiert Gartengestaltung Florian Kister den Kunden umgehend.

4) Die von Gartengestaltung Florian Kister unterbreiteten Angebote und Preise gelten bis zur Auftragserteilung als freibleibend.

5) Alle im Angebot angegebenen Preise sind objekt- und mengengebunden und gelten nur bei Einhaltung der kompletten Massen bzw. angegebenen Materialien. Sollten die Mengen nicht erreicht werden oder ein Materialwechsel vorgenommen werden, behalten ich mir das Recht einer Preiskorrektur vor.

6) Für die Angebotserstellung im Zusammenhang mit der Regulierung von Schäden aus beispielsweise Versicherungsfällen, berechnet Gartengestaltung Florian Kister eine Bearbeitungsgebühr für ein Angebot ohne Plan in Höhe von 50,00 €, zzgl. 19% MwSt. Sollte es zu einer Beauftragung der Baumaßnahme kommen, wird die Gebühr natürlich als Gutschrift verrechnet.

7) Ideen, Planungen, Entwürfe und Zeichnungen sowie Leistungsbeschreibungen bleiben im Eigentum von Gartengestaltung Florian Kister und dürfen ohne  Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.

3. Leistungs-/Ausführungs- und Lieferfristen, sowie Pflichten des Kunden

1) Leistungs-/Ausführungs- und Lieferfristen/-Termine gelten im Zweifel als annähernd und unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist; sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung von Gartengestaltung Florian Kister durch etwaige Zulieferanten.

2) Im Falle von Wetterkatastrophen/höhere Gewalt, z.B. Dürre, Frost, Überschwemmung, Hagel oder anderen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen, wie Pandemie, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Liefer- und/oder Ausführungsfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung und/oder Ausführung erschwert oder sogar unmöglich, so werden ich von der Ausführungs- und/oder Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.​

3) Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen von Gartengestaltung Florian Kister richtet sich nach dem zugrundeliegenden Auftrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln im Garten- und Landschaftsbau und der gegenwärtigen Technik unter Einhaltung der Material- und Produktfreigaben.

4) Aufträge und Bestellungen verpflichten Gartengestaltung Florian Kister erst nach der erteilten Auftragsbestätigung.

5) Teilleistungen und Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.

6) Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und bei Bedarf, das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat dem Auftragnehmer alle die zur Ausführung erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Pläne und Leitungsauskünfte über alle Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom-,Telefon-, Computer- und andere Versorgungsleitungen im Bereich des Bauvorhabens rechtzeitig und unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen bzw. darüber zu informieren. Leistungen hierzu, zu denen Gartengestaltung Florian Kister beauftragt wird, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

7) Die zur Vertragsausführung benötigten Anschlüsse (Wasserversorgung, Strom u. a.) und Lagerplätze (für Arbeitsmittel, Gerätschaften, Liefergegenstände u. a.) werden vom Auftraggeber am Bestimmungsort der Lieferung bzw. der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

8) Bei den Mengenangaben in meinen Angeboten handelt es sich um vorab ca. ermittelte Werte; die Abrechnung erfolgt anhand der örtlich aufgemessenen tatsächlich ausgeführten Leistungen. Eine tagesgenaue Nachkalkulation durch den Auftragnehmer ist nicht immer möglich. Evtl. Bedarfs- und/oder Alternativpositionen in den Angeboten sind üblicherweise nicht in der vorläufigen Angebotsendsumme enthalten. Bedarfs- und/oder Alternativpositionen wechseln bei Auftragserteilung und Ausführung zur sogenannten Standardleistung und werden anhand der örtlich aufgemessenen Werte entsprechend des genannten Einzel- und/oder Einheitspreises berechnet.

9) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die im Vertrag und im Ausführungsangebot vereinbarten Leistungen ggf. auch durch einen von Gartengestaltung Florian Kister beauftragten Subunternehmer aus- und/oder durchführen zu lassen.

4. Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen

1) Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/oder Dienstleistungen unverzüglich, bzw. der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist ab Rechnungsdatum, die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen.

2) Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der tatsächlich gelieferten und örtlich verbauten Materialmengen; nach Aufmaß, Einheitspreisvertrag.

3) Der Auftraggeber behält sich vor, für die zu liefernden Materialien eine Voraus- bzw. eine Abschlagszahlung in Höhe von 40 % des Netto-Auftragswertes zu erheben. Bei Großaufträgen können weitere Abschlagszahlungen, nach Projektfortschritt bis zu 90 % des Netto-Auftragswertes folgen. Hier gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfristen/Zahlungsvereinbarungen.

4) Bei Zahlungsverzug ruhen die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen von Gartengestaltung Florian Kister nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.

5) Im Falle einer voraussichtlichen längeren Unterbrechung ist Gartengestaltung Florian Kister berechtigt, eine vorzeitige Abrechnung der bereits erbrachten Leistungen zu verlangen.

6) Die Mahngebühren betragen 5,00 € für die erste Mahnung/Zahlungserinnerung, und je 10,00 € für die 2. und 3. Mahnung. Danach werden die banküblichen Zinsen der Deutschen Bundesbank, zzgl. MwSt. berechnet; mindestens jedoch einen Verzugsschaden in Höhe von 10,75 % p. a. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

7) Nachträglich, sowie zusätzlich beauftragte Arbeiten/Leistungen/Lieferungen, die vom Auftraggeber gewünscht sind und über das Leistungsverzeichnis, bzw. Angebot hinaus gehen, werden nach den hierfür vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet und bei Bedarf durch Rapportzettel/Lieferscheine nachgewiesen.

8) Als Mehrwertsteuer wird immer der zur Zeit der Rechnungsstellung geltende gesetzliche Mehrwertsteuersatz ausgewiesen und berechnet.​

9) Der Verbraucher hat ein Recht auf Anrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch mich anerkannt wurden.

10) Tritt in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung meiner vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und bei Untätig bleiben des Auftraggebers bin ich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.

11) Für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen (z.B. Stemm- oder Verlegearbeiten ausschließlich in Handarbeit), welche nur, auch im Vorfeld nicht vorhersehbaren, ausgeführt werden müssen, behalte ich mir vor, Zuschläge zu berechnen.

5. Abnahme

1) Dem Auftraggeber wird mit der Schlussrechnung schriftlich die Fertigstellung der Leistung angezeigt. Wünscht der Auftraggeber eine gemeinsame Abnahmebesichtigung, so hat er das Bedürfnis schnellstmöglich mit Gartengestaltung Florian Kister abzustimmen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf von 10 Werktagen nach Ausfertigung der Schlussrechnung als anerkannt und abgenommen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

2) Nimmt der Auftraggeber die Leistung oder Teile der Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme nach Beginn der Benutzung als erfolgt.

3) Vorbehalte, wegen bekannter Mängel, hat der Auftraggeber sofort schriftlich zu melden und geltend zu machen. Bedenken, wegen der Art der Ausführung, sind ebenfalls unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt auch während der Ausführungsphase.

4) Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt, mutwillige Zerstörung (3.3 o. ä.) oder andere unabwendbare, von Gartengestaltung Florian Kister nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so übernimmt Gartengestaltung Florian Kister keine Haftung.

6. Maße und Muster

1) Sämtliche Maße sind circa-Maße, welche innerhalb der gesetzlichen Normen nach oben oder unten zulässigerweise abweichen können.

2) Beim Handel mit Naturprodukten, können Formen und Farben von denen als Beispiel gezeigten Bildern und Mustern der Materialien (Natursteine, Holz, Pflanzen o. a.) abweichen. Sie mindern, ebenso wie evtl. Ausblühungen bei Betonstein u. a., sowie deren Maßtoleranzen oder Einschlüssen, weder den Gebrauchswert noch die Güteeigenschaft und berechtigen nicht zur Beanstandung.

7. Garantie und Gewährleistung

1) Gartengestaltung Florian Kister übernimmt die Gewährleistung nur im Umfang der im Leistungsverzeichnis oder den dazugehörigen Plänen im Angebot. Im Übrigen ist auf §13 Nr. 3 VOB/B zu verweisen. Von Gartengestaltung Florian Kister geplante und durchgeführte Bauleistungen erhält der Auftraggeber eine Gewährleistung von fünf Jahren, für alle weiteren Leistungen und Lieferungen im Garten- und Landschaftsbau zwei Jahre, beginnend mit der Abnahme. Mängel und Ansprüche sind innerhalb dieser Zeit, wie bereits erörtert, anzumelden, um Gewährleistungseinschränkungen oder -verlust zu vermeiden. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Gartengestaltung Florian Kister die Ausführung der Mängelbeseitigung so lange ablehnen, bis die Rechnung durch den Kunden vollständig bezahlt ist. Unter besonderen Umstanden kann die Gewährleistung für einzelne Arbeiten wegfallen, dies gilt insbesondere bei Aufbau auf, durch Dritte erstellten Unterbau oder sonstige im Vorfeld erstellte Gewerke, die im Zusammenhang mit meiner Arbeiten stehen. Die Gewährleistungseinschränkung gilt ab Auftragsbestätigung als Vertragsbestandteil.

2) Es gelten die Gewährleistungsfristen gemäß § 13 Nr. 4 VOB/B.​

3) Für von Gartengestaltung Florian Kister gelieferte Pflanzen, Rollrasen und Materialien sind Mängel nach der Be- oder Verarbeitung, bzw. unmittelbar nach deren Verbindung mit dem Grund und Boden anzuzeigen. Nach erbrachter Leistung gehen sämtliche Pflegetätigkeiten (wässern, düngen, mähen, Wildkräuter entfernen) auf den Auftraggeber über. Eine Garantie für das Anwachsen wird nicht übernommen. Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so kann hierfür ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt werden. Eine gewährte Anwachsgarantie erstreckt sich auf die Dauer von max. einem Jahr ab Auslieferung und setzt voraus, dass der Auftraggeber, außerhalb der Pflegeleistung, den Pflanzen die für diese Pflanzart richtige Behandlung hat zuteilwerden lassen. Bei der Anwachsgarantie handelt es sich nicht um eine Garantie im Rechtsinne.

4) Für die vom Auftraggeber gelieferte oder beschaffte Baustoffe, Bauteile, Pflanzen, Saatgut etc. übernimmt Gartengestaltung Florian Kister keine Gewährleistung. Dies gilt auch für Eigenleistungen des Auftraggebers und für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragnehmer herführen. Auf erkennbare Mängel hat Gartengestaltung Florian Kister den Auftraggeber hinzuweisen.

5) Trifft ein Garantiefall ein, behalte ich uns zunächst das Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung vor.

8. Schlussbestimmungen

1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der allgemeine Gerichtsstand der Firma Gartengestaltung Kister (Amtsgericht Gießen). Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenfalls der allgemeine Gerichtsstand der Firma Gartengestaltung Florian Kister.

2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst am Nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

3) Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gartengestaltung Florian Kister werden auch dann Vertragsbestandteil zukünftiger Verträge, wenn im Folgevertrag nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

Stand: 2021